Der Landesverband
von links nach rechts:
Hr. Müller (Ausbilder CNC)
Fr. Hellstern (Sekretariat)
Fr. Hochkirch (Sekretariat ÜG-Mitte)
Hr. Böddecker (Technischer Berater)
Fr. Böckmann (Sekretariat)
Hr. Villmeter (Geschäftsführer)
ohne Abildung: Hr. Reiner Jakob u. Hr. Andreas Schmidt (Ausbilder Schweißen), Hr. Herbert Ochs (Ausbilder CNC) sowie Hr. Wolfram Bothe (ÜG-Mitte)
Folgende Organisationen des Handwerks haben in unserem Verbandsgebäude ihren Sitz:
- Fachverband Metall Hessen
- Metallfachschule Hessen
- Verein zur Förderung der Metallfachschule Hessen
- Metall-Innung Frankfurt-Offenbach
- Arbeitgeberverbände des Hessischen Handwerks e.V.
- DVS Landesverband Hessen
- Überwachsungsgemeinschaft Mitte e.V.
Vielen Mitgliedern des Fachverbandes Metall ist es manchmal unklar, welche Aufgaben ein Landesinnungsverband hat. Die in unseren Mitgliedsinnungen unmittelbar organisierten Betriebe des Metallhandwerks sind mittelbar Mitglieder unseres Verbandes.
Im Wesentlichen ist unser Aufgabenbereich in zwei Teile gegliedert, nämlich in Aufgaben die wir leisten müssen und in Aufgaben, die wir anbieten (einrichten) und fördern können.
Selbstverständlich nimmt der FMH die Interessen des Handwerks wahr, für die er gebildet ist und selbstverständlich unterstützt er die angeschlossenen Innungen bei der Erfüllung Ihrer Aufgaben.
Er leistet aber noch mehr:
Er greift zum Beispiel direkt in die Beratung der Betriebe, die ja nur mittelbar Mitglieder des Verbandes sind, in nicht unerheblicher Weise ein.
Im Bereich der technischen Beratung, die ureigenste Domäne des Fachverbandes, leistet unser Technischer Berater, Herr Dipl.-Ing. Rainer Böddecker in vielen Einzel- und Sammelberatungen, zum Beispiel in Innungsversammlungen wertvolle Arbeit, die die Betriebe vor manchen Fehler bewahrt.
Ein weiterer Bereich stellen Beratungen unseres juristischen Beratungsdienstes der Kanzlei Dr. Ott und Kempermann in Oberursel dar. Schwerpunkte sind allgemeines Vertragsrecht, insbesondere Fragen der VOB und Arbeitsrecht.In zum Teil mehrstündigen Gesprächen, insbesondere wenn es um Betriebsübergaben und Generationswechsel im Betrieb geht, bis hin zu telefonischen Auskünften, die aber in aller Regel noch schriftlich nachgereicht werden, reicht dieser Teil unserer Dienstleistung.



